Zeitplan
Im Jahr 2025 wirbt die Genossenschaft weitere Wohninteressenten und entwickelt parallel die Neubauplanung mit dem Architekturbüro Löffler & Schmeling aus Karlsruhe für klimagerechte Architektur. Noch in 2025 erfolgt der Offenlagebeschluss für das Areal, und Ende 2025 steht der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat an. Anschließend kann die Übertragung des Grundstücks im Jahr 2026 erfolgen, der Bauantrag gestellt werden und los geht es 2027 mit dem Neubau. Der geplante Einzug ist für 2028 vorgesehen.
Für den Satzungsbeschluss und vor der Übertragung des restlichen Grundstücks müssen wir gegenüber der Stadt die Finanzierbarkeit des Projektes nachweisen. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Stand Ende Dezember 2025 die Genossen sich zur Einzahlung der Quadratmetereinlagen verpflichten, was zusammen mit der Fremdfinanzierung die Realisierbarkeit des Projektes nachweist.
Angedacht ist eine ca. 10%ige Anzahlung der Quadratmetereinlagen Ende Dezember 2025 (Entscheidungstermin) auf einem Treuhandkonto, welches nur freigegeben wird, wenn die Umsetzung des Projektes sicher ist, d.h.:
– wenn sich bis zum Entscheidungstermin genügend Wohninteressenten gefunden haben
– wenn die Stadt bis Dezember 2025 sichergestellt hat, dass auf dem gegenüberliegenden Grundstück das Entsorgungsunternehmen Veolia absehbar weggeht.
Somit reduzieren wir Risiken auf Seiten der Genossinnen und Genossen auf ein Minimum und schaffen gleichzeitig den geforderten Nachweis der Finanzierbarkeit.