Unsere aktuelle Planung sieht vor, dass wir 2026 das Baurecht zum Wohnen bekommen und einen Bauantrag stellen, sodass wir 2027 mit dem Bau beginnen können. Die Fertigstellung und Einziehen von ist für das zweite Halbjahr 2028 geplant.

Dabei wollen wir geförderten und nicht geförderten sowie barrierefreien Wohnraum herstellen.

Wir wollen eine sozial ausgewogene Nachbarschaft schaffen, die auf dem Solidarprinzip basiert.

Folgende Komponenten werden zu einem kostengünstigen Wohnen beitragen:

  • Wir bauen ohne renditeorientierte Investoren.
  • Wir nutzen Gemeinschaftsräume im kostengünstigeren Bestandsgebäude, welche es uns ermöglichen, die eigene Wohnfläche zu reduzieren und damit die Baukosten pro Wohnung zu verringern.
  • Wir planen so, dass wir das Verhältnis von Wohnfläche zur gesamten Gebäudefläche (Bruttogeschossfläche) optimieren. Das senkt die Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche erheblich.
  • Wir setzen wo möglich standardisierte Bauelemente und serielle Bauweisen ein um effizient und kostengünstig zu bauen.
  • Wir können uns mit Eigenleistungen am Bau beteiligen und sparen dadurch Lohnkosten für Handwerker.
  • Wir nutzen günstige, langlaufende KfW 134 Kredite, um den Eigenanteil der Genossinnen und Genossen zu finanzieren.
  • Die Quadratmetereinlage kann nach Rückführung der Kredite an die Genossinnen und Genossen zurückbezahlt werden.

Aktuell kalkulieren wir die Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche auf Basis erster Entwürfe und umfangreicher Kostenvergleiche.

  • Baukosten: 4000€-4500€ pro QM
  • Anzahlung (Treuhandkonto): Für die Reservierung der Wohnlage ist eine Anzahlung von ca. 12-15 % der gesamten Einlage auf ein Treuhandkonto zu leisten.
  • Einlage nicht förderfähige Wohnung: Wir rechnen mit einer Einlage von 1500€-2000€ pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Einlage förderfähige Wohnung: Bei förderfähigen Wohnungen liegt die Einlage voraussichtlich zwischen 500€-900€ pro Quadratmeter.

Wir empfehlen die Finanzierung der Genossenschaftseinlage mit dem Programm KfW 134:

  • Finanzierung der Genossenschaftseinlage über KfW 134 (0,01%) bis 100T€ pro Wohneinheit.
  • Es gibt einen Tilgungszuschuss von 7,5%.
  • Bei dieser Finanzierung ist die Gesamtbelastung voraussichtlich um 20%-30% niedriger als bei herkömmlicher Finanzierung einer Eigentumswohnung.
  • Der KfW Kredit kann pro Wohneinheit nur einmal beantragt werden.
  • Mehr Informationen dazu auf der Website der KfW.

Miete (mit und ohne Wohnberechtigungsschein)

Die Einkommensgrenzen des Landeswohnbaufördergesetzes (LWoFG) sind großzügig genug, dass etwa 50% der Einpersonenhaushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Für diese Menschen wird eine 60 qm Wohnung voraussichtlich etwa 500 EUR Nettokaltmiete kosten.

Hier finden Sie die aktuellen Einkommensgrenzen des Landeswohnbaufördergesetzes

Den KfW Kredit für die Quadratmetereinlage kann man ab etwa 120 EUR monatlich über die KfW finanzieren. Die Miete wird sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete des Pforzheimer Mietspiegels 2025 der neuesten Baualtersklasse orientieren.

Beispiele für Wohntypen mit Planungsstand Juli 2025. Als Basis zur Berechnung der Einlage und Anzahlung dienen Mittelwerte, die Ergebnisse sind aufgerundet.

2-Zimmer-Wohnung 3-Zimmer-Wohnung 4 Zimmer-Wohnung
Wohnfläche 39 qm 70 qm 90 qm
Einlage nicht förderfähig ca. 69.000 € ca. 123.000 € ca. 158.000 €
Anzahlung auf Einlage nicht förderfähig ca. 9.300 € ca. 16.600 € ca. 21.300 €
Einlage förderfähig ca. 27.300 € ca. 49.000 € ca. 63.000 €
Anzahlung auf Einlage förderfähig ca.3.700 € ca. 6.700 € ca. 8.600 €
Miete gefördert ca. 350 € ca. 580 € ca. 690 €
Miete nicht gefördert ca. 525 € ca. 870 € ca. 1.035 €
monatliche Rate KfW 134 gefördert ca. 100 € ca. 170 € ca. 220 €
monatliche Rate KfW 134 nicht gefördert ca. 280 € ca. 476 € ca. 616 €
Beziehbar 2028/2029 2028/2029 2028/2029

Zeitplan Wohnprojekt Alter Schlachthof Gewerbekultur Pforzheim eG

Im Jahr 2025 wirbt die Genossenschaft weitere Wohninteressenten und entwickelt parallel die Neubauplanung mit dem Architekturbüro Löffler & Schmeling aus Karlsruhe für klimagerechte Architektur. Noch in 2025 erfolgt der Offenlagebeschluss für das Areal, und Ende 2025 steht der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat an. Anschließend kann die Übertragung des Grundstücks im Jahr 2026 erfolgen, der Bauantrag gestellt werden und los geht es 2027 mit dem Neubau. Der geplante Einzug ist für das zweite Halbjahr 2028 vorgesehen.

Für den Satzungsbeschluss und vor der Übertragung des restlichen Grundstücks müssen wir gegenüber der Stadt die Finanzierbarkeit des Projektes nachweisen. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Stand Ende Dezember 2025 die Genossen sich zur Einzahlung der Quadratmetereinlagen verpflichten, was zusammen mit der Fremdfinanzierung die Realisierbarkeit des Projektes nachweist.

Angedacht ist eine ca. 10%ige Anzahlung der Quadratmetereinlagen Ende Dezember 2025 (Entscheidungstermin) auf einem Treuhandkonto, welches nur freigegeben wird, wenn die Umsetzung des Projektes sicher ist, d.h.:

– wenn sich bis zum Entscheidungstermin genügend Wohninteressenten gefunden haben

– wenn die Stadt bis Dezember 2025 sichergestellt hat, dass auf dem gegenüberliegenden Grundstück das Entsorgungsunternehmen Veolia absehbar weggeht.

Somit reduzieren wir Risiken auf Seiten der Genossinnen und Genossen auf ein Minimum und schaffen gleichzeitig den geforderten Nachweis der Finanzierbarkeit.

Arbeiten auf dem Alten Schlachthof Pforzheim
Wohnen auf dem Alten Schlachthof Pforzheim
Kunst und Kultur auf dem Alten Schlachthof Pforzheim