Atelierförderung für freischaffende Künstler und Künstlerinnen
Information für die Ateliervergabe
Im Alten Schlachthof in Pforzheim werden 360 m2 neue Atelierflächen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler hergerichtet. Planmäßige Fertigstellung ist Dezember 2026.
Bezug der Ateliers ab 01. Januar 2027.
Schon im Februar 2026 konnten ca. 400 m2 und sieben neue Ateliers von Künstlerinnen und Künstlern bezogen werden, die sich der freien oder der angewandten Kunst widmen.
Seit 2022 konnte die Genossenschaft Gewerbekultur eG den Alten Schlachthof in Erbbaupacht von der Stadt Pforzheim übernehmen. Das Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 5.000 m2 wird seither zu einem lebendigen Ort für Kunst und Kultur entwickelt.
Ermöglicht wurde dies u.a. durch das Förderprogramm Innovativ Wohnen BW.
Umgebaut wird aktuell:
Halle 1 mit Sheddach von ca. 360 m2 mit 4 m – 8 m Raumhöhe.
Je nach Flächenbedarf können bis zu 8 neue Ateliers zwischen 25 m2 – 100 m2 hergestellt werden.
Grundsätzlich ist auch denkbar die Gesamtfläche als Gemeinschaftsatelier zu nutzen.
Die Ateliers werden spätestens ab 1. Januar 2027 bezugsreif sein.
Beschreibung der Ateliers /Standards
Der Ausbaustandard beinhaltet glatten Estrich-Fußbodenbelag, Strom, Beleuchtung und Heizung. Waschbecken zum Teil vorhanden oder außerhalb des Ateliers zugänglich. Toiletten befinden sich außerhalb der Ateliers im EG (gemeinsame Nutzung). Die Ateliers befinden sich im EG und sind barrierefrei zugänglich.
Mietkonditionen:
Die Miete beträgt 8,10 €/m2 oder für geförderte Ateliers 6,10 €/m2 (Warmmiete). Hinzu kommt eine Verwaltungskostenpauschale von 24,35 € pro Monat (zzgl. etwaiger USt.).
Es besteht die Möglichkeit eine weiterer Atelierförderung bei der Stadt Pforzheim zu beantragen.
Eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft Gewerbekultur eG ist Voraussetzung für die Anmietung von Atelierflächen. Weitere Infos befinden sich unter:
https://www.alter-schlachthof-pforzheim.de/ueber-uns/mitglied-werden/
Kriterien für eine Atelier-Bewerbung:
Es können sich alle freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bewerben ohne Altersbegrenzung mit einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung und/oder einer nachgewiesenen Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lässt.
Als freischaffend gilt, wer hauptberuflich und überwiegend einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht. Laut unserer genossenschaftlichen Künstlerrichtlinie können sich außerdem Studentinnen und Studenten der Pforzheimer Hochschule für Gestaltung sowie der Goldschmiedeschule bewerben.
Das Auswahlverfahren wird von einem künstlerischen Beirat sowie drei Vertreter*innen der Genossenschaft durchgeführt.
Die Bewerbungen sollten folgende Unterlagen enthalten:
Anschauliche Unterlagen über das künstlerische Schaffen, die maximal zwei Jahre alt sein sollten; maximal 10 Fotos oder Farbprints, Format DIN A 4 (keine Originale); Ausstellungskataloge (maximal drei); Videoarbeiten, aufgezeichnete Performance oder Webkunst.
Bewerbungen sind mit untenstehenden Einreichungsfristen möglich unter:
kontakt@alter-schlachthof-pforzheim.de
oder schriftlich an:
Gewerbekultur Pforzheim eG
Kleiststr. 2
75177 Pforzheim
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Ute Hötzer mobil unter 01520-863 98 33 oder
Stefanie Wetzke unter 07231-77 00 617 mobil 01573-72 191 72 zur Verfügung.
Einreichungsfristen für die Bewerbungen:
13. September 2026 und
31. Oktober 2026
Geförderte Ateliers
Eine Atelierförderung erhalten Bewerber/innen, wenn ein nachgewiesener finanzieller Bedarf besteht. Das durchschnittliches Jahresnettoeinkommen darf folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten; bei Alleinstehenden: 25.000 €; bei Paaren und Familien orientieren wir uns an der Einkommenstabelle der Landeswohnraumförderung für sozial geförderten Wohnraum. Die Einkommensverhältnisse der letzten zwei Jahre werden über Steuerbescheide bzw. Negativbescheinigungen des Finanzamts, Bescheide der Künstlersozialkasse nachgewiesen.
Dauer der Förderung:
5 Jahre mit der Option auf Verlängerung
Auflagen der Förderung
Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich einmal jährlich eine gemeinsame öffentliche Ausstellung/Werkschau im Alten Schlachthof zu organisieren und einmal jährlich ihre Ateliers für Besucherinnen und Besucher zu öffnen.

Schematisches Visionsbild mit möglichen Ateliersgrundrissen ©Raumgang
Ausbaupotenzial für Halle 1:

